Willkommen beim TuS Hohenschönhausen 1990 e.V.
News (alle)
Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun? vom 26.07.2025
Mit unserem Präventionskurs können Sie etwas für sich, ihre Haltung und ihre Gesundheit tun. In der Gruppe erleben Sie, dass die Kombination aus Kräftigungs-, Dehnungs- und Entspannungsübungen Spaß macht und Sie über den Kurs hinaus für Bewegung in Ihrem Alltag motiviert sind.
Aktuelle Termine:
12.09. - 05.12.2024
03.04. - 17.07.2025
18.09. - 11.12.2025
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Wir lernen in der Gruppe z.B. wie man sich richtig bückt, Gegenstände aufhebt und trainieren dabei unsere Ausdauer, Kraft und Koordination. Ziel ist es, den Alltag drinnen und draußen als Übungs- und Trainingsmöglichkeit zu verstehen und dadurch ein Mehr an Bewegung in das tägliche Leben einzubauen.
Aktuelle Termine:
09.01. - 27.03.2025
08.01. - 02.04.2026
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Wir freuen uns auf Sie!
zur Anmeldung
Vereinsaktivitäten 2024 vom 11.09.2024
Schwimmen startet wieder am 18. September! vom 03.09.2024
unser erstes Training im September findet erst am 18.9.2024 statt. Ich habe leider keine Vertretung für mich gefunden. Wir sehen uns dann am 18.9. zu den gewohnten Zeiten 19.30 und 20.15 in der Schwimmhalle.
Elke
Ausschreibung 22. Mixed-Volleyballturnier am 19.10.2024 vom 02.09.2024
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2024/25 vom 02.08.2024
Spendenziel erreicht !!! vom 13.06.2024
Dank der großartigen Aktion von Mutti Tabea auf gofundme und weiteren Spenden auf unser Vereinskonto ist nun die nötige Summe für den Sportrollstuhl von Simon zusammen und der Vorstand konnte den Auftrag zur Herstellung auslösen.
Wir danken allen Beteiligten recht herzlich für ihr Engagement und freuen uns mit Simon, der nun sein Können gemeinsam mit seinem Zwillingsbruder Jakob im Nationalmannschaftstrikot auch auf internationaler Ebene zeigen kann.
Vielen, vielen Dank !
Mit sportlichen Grüßen
im Namen des Vorstandes
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
erfolgreiche Teilnahme am KoRo Frauenlauf 2024 vom 07.06.2024
Toll, vielen herzlichen Dank!
Spendenaufruf für Simon vom 13.05.2024
nun gibt es einen zweiten jungen Sportler aus unseren Reihen, der in die Nationalmannschaft berufen wurde.
Wieder steht das Problem der Anschaffung eines entsprechenden Sportrollstuhls.
Der Vorstand bittet euch um eure Spenden für Simon, damit auch er die Chance erhält, im internationalen Maßstab sein Können zu zeigen.
Mit sportlichen Grüßen
i.A. des Vorstandes
Elke Borgmann /stellv. Vorsitzende
Ran ans Netz Saisonabschluss 2023/24 vom 30.04.2024
Herzlichen Glückwunsch an alle Sieger!
Schwimmtrainingszeiten nutzen! vom 22.04.2024
bitte unbedingt das Training in der 2. Gruppe ab 20.15 Uhr nutzen. Die jetzige Auslastung kann zukünftig zum Verlust unserer Trainingszeit führen. Die Sommerschließzeit der Schwimmhalle ist vom 15.07. bis 08.09.2024. Ich erwarte euch in der Schwimmhalle
Elke
Gruppe ausgebucht, bitte nicht mehr nachfragen! vom 29.02.2024
leider ist die Aufnahme weiterer Kinder in unserer Übungsgruppe für Kinder der AK 3 -6 dienstags 17:00 Uhr in der Sporthalle Konrad-Wolf-Straße 11 bis auf Weiteres nicht möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
MfG
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende / Übungsleiterin
Änderung Spielplan Ran ans Netz vom 24.01.2024
Die neuen Ansetzungen mit den beiden (zusammengesetzten) Nachholspieltagen, 14.02. und 06.03. - für die Damen der Ran ans Netz-Runde 2023/24 wurden veröffentlicht.
Die Regel sagt, abgebrochene Spiele müssen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Stunden wieder angepfiffen werden, komplett nachgeholt werden. Solltet Ihr Euch untereinander anders einigen, wäre das für mich OK, ich benötige in diesem Falle dann aber das OK beider beteiligter Teams per Mail.
Viel Spaß und Erfolg wünscht Euch das Orga-Team.
Viele Grüße,
Jerry
Schwimmtraining zum Jahreswechsel vom 30.11.2023
das letzte Schwimmtraining 2023 ist am 20. Dezember. 2024 beginnt für uns das Schwimmen am 10. Januar.
Ich wünsche euch eine schöne Weihnachtszeit und kommt gesund ins Jahr 2024.
Elke
Schwimmtraining in den Ferien vom 22.10.2023
Gute Nachrichten! In unser jetzigen Schwimmhalle ist in allen Ferien außer den Weihnachtsferien immer Training.
Bis Mittwoch
Elke
Spendenaufruf für Jakob vom 19.09.2023
der Vorstand wendet sich heute mit einem Spendenaufruf aus unserem E–Rolli–Team an euch und wir sind uns eurer Unterstützung gewiss!
Mit sportlichen Grüßen
i.A. des Vorstandes
Elke Borgmann /stellv. Vorsitzende
RaN - Es geht wieder los! vom 10.09.2023
Der Spielort wird wieder die Halle der Gutenberg - OS in der Sandinostraße 10 in Alt-Hohenschönhausen sein.
Der Vorstand wünscht allen Beteiligten viel Erfolg bei guter Laune und spannenden Spielen sowie Fairness gegenüber den Gegnern und den Verantwortlichen des Turniers.
Mit sportlichen Grüßen
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Kinderturnen - Aufnahmestop vom 10.09.2023
Wir bitten um Verständnis !
Mit sportlichen Grüßen
Elke Borgmann / Übungsleiterin
Änderung Trainingsgruppen Schwimmen vom 07.09.2023
ab 6.9.2023 findet immer Mittwochs das Schwimmtraining in 2 Gruppen um 19.30 und 20.30 Uhr statt. Wir treffen uns jeweils 15 Minuten vorher zum gemeinsamen Einlass.
Elke Ortloff
Ausschreibung 21. Mixed-Volleyballturnier am 28.10.2023 vom 31.08.2023
Freie Plätze in Reha-Sportgruppen vom 29.08.2023
- montags 16.00 Uhr TH GS Lincolnstraße 67 (Orthopädie + Diabetes)
- montags 18.30 Uhr TH GS Konrad-Wolf-Straße 11 (Orthopädie)
- dienstags 18.00 Uhr TH 2 ! Wustrower Str. 26 (Orthopädie)
Großes Familiensportfest des LSB vom 29.08.2023
das große Familiensportfest des Landessportbund Berlins geht in diesem Jahr wieder hinein in die Bezirke. Am 10. September 2023 werden an elf Standorten von 11 bis 17 Uhr Familiensportfeste in den Kiezen stattfinden. Der LSB, die Bezirkssportbünde und viele Sportvereine möchten auf die vielen tollen Angebote der Berliner Vereine aufmerksam machen: Besucher*innen können Spiel-, Sport- und Bewegungsangebote kostenfrei ausprobieren und die Vereine in ihrem Kiez wiedersehen oder kennenlernen. Wir laden Sie und Ihre Mitglieder mit ihren Familien herzlich dazu ein, bei den Veranstaltungen in Ihrem Bezirk dabei zu sein – der Eintritt ist frei.
Die inklusiven Mitmach-Angebote reichen an den einzelnen Standorten von Fun- und Trendsportarten bis zu traditionellen Sportarten. Bei einigen Festen gibt es außerdem die Möglichkeit, einzelne Prüfungen des Deutschen Sportabzeichens abzulegen. Weitere Informationen zu den Standorten und Angeboten finden Sie unter: www.Familiensportfest-Berlin.de.
Wir freuen uns, mit Ihnen einen erlebnisreichen und sportlichen Tag beim Familiensportfest im Kiez zu verbringen.
Mit besten Grüßen
Thomas Härtel Friedhard Teuffel
Präsident Direktor
Ab September nur noch eine Grashüpfergruppe! vom 01.08.2023
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2023/24 - Frist verlängert vom 11.07.2023
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2023/24 vom 11.07.2023
Trainingstage Schwimmen bis 04.07.2023 vom 06.05.2023
noch 9 X findet in der Schwimmhalle Zingster Straße das Schwimmtraining statt.
Am 30.5. ist kein Schwimmen und am 4.7.2023 das letzte Mal.
Wie und wo es nach der Sommerschließzeit weiter geht, teilen wir über die Homepage mit, sobald wir durch die BBB die Hallenzuweisung erhalten haben.
Einen schönen Sommer wünsche ich allen
Elke
Information zur Wahlversammlung am 27. April: vom 27.04.2023
Der Vorstand:
- André Borgmann
- Elke Borgmann
- Jörg Schüßler
- Marcus Proske
- Riccardo Drews & René Wächter
Der Beschwerdeausschuss:
Thomas Müller & Hagen SchlickeDie Kassenprüfer:
Madlon Rucht-Lenhard & Harald SiegmannHerzlichen Glückwunsch allen Gewählten und viel Erfolg in ihrer Tätigkeit für uns alle !
Der Vorstand legt in der neuen Wahlperiode die Priorität v.a. darauf, trotz Inflation und Preissteigerungen den aktuellen Mitgliedsbeitrag nicht zu erhöhen und trotzdem die Trainingsgruppen mit dem notwendigen Sportmaterialien zu versorgen.
Der Finanzplan 2023 geht in den Einnahmen und Ausgaben von 91.000.- € aus.
Folgende Sportfreunde wurden für ihr Engagement im Verein geehrt:
- Petra Schulze / Abt. Gymnastik
- Manfred Schleif / TG Walking
- Klaus Kürbis & Eberhard Wiedemann / Abt. Fußball
TuS erfolgreich bei Berliner Meisterschaften 2023 vom 29.03.2023
Wir nahmen mit insgesamt 4 Damenpaaren in mehreren Leistungs- und Altersklassen am Wettkampf teil. Mit guten und souveränen Leistungen belegten unsere Wettkämpferinnen in ihren jeweiligen Klassen die Plätze 6, 4, 2 und 1 und holten damit zwei Medaillen in unseren Verein.
Liebe Grüße
Eure SportakrobatiktrainerInnen
Anna, Sunny, Lucy und Daniel
Geschäftsstelle nicht besetzt vom 09.03.2023
die Geschäftsstelle ist in den Kalenderwochen 11 und 14 wegen Urlaub nicht besetzt!
LG Elke
Komm in Bewegung! Komm zu uns! vom 01.02.2023
Damit habt ihr die Möglichkeit, euren Beitritt zum TuS Hohenschönhausen mit 40,- Euro zu rabattieren. Einfach einen Sportvereinsscheck unter Sport, nur besser beantragen und sparen!
Übungsgruppe "Grashüpfer 1" voll belegt vom 01.12.2022
für die Übungsgruppe "Grashüpfer 1" mittwochs ab 17.00 Uhr in der Turnhalle Wustrower Str. 26 sind momentan KEINE freien Plätze mehr vorhanden.
Vielen Dank für Ihre Verständnis
MfG
Karola Haubold
Übungsgruppe AK 3-6 voll belegt vom 17.11.2022
für die Übungsgruppe in der AK 3 - 6 dienstags ab 17.00 Uhr in der Turnhalle Konrad-Wolf-Str. 11 sind momentan KEINE freien Plätze mehr vorhanden.
Vielen Dank für Ihre Verständnis
MfG
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende/Übungsleiterin
Herbstzeit = Wanderzeit vom 17.11.2022
Anschließend ging es auf Schusters Rappen zum größten Teil im Wuhletal über 10 km zurück bis zur Wendeschleife der Tram 17 in Falkenberg.
zum Artikel mit Fotos
Ab September: "Immer wieder montags" vom 04.09.2022
Zeit: montags 20.00 Uhr
Ort: Turnhalle der 34.GS, K-Wolf-Straße 11, 13055 Berlin
Die Übungsleiterinnen Katrin & Silke freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer/innen
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Ran ans Netz Saison startet! vom 01.09.2022
Die Saison 2022/23 Ran ans Netz startet mit 28 Mannschaften am 14. September!
Beachtet bitte, dass uns das aktuelle Infektionsschutzgesetz derzeit keine Einschränkungen oder besondere Vorgaben zur Durchführung der Spielrunde macht, sollte sich das im Laufe der Saison ändern, müssen wir natürlich nachjustieren.
Wir wünschen allen eine erfolgreiche und verletzungsfreie Saison!
Ausschreibung 20. Mixed-Volleyballturnier am 22.10.2022 vom 27.08.2022
Wie Eishockey spielen - aber ohne Eis vom 25.08.2022
Seniorensportfest in Pankow vom 19.08.2022
Da dieses Event im Sportkomplex Buschallee in der Hansastr. 190, also auf dem Sportplatz unserer Geschäftsstelle stattfindet, sind alle herzlich eingeladen, bei Sportwettbewerben, Sport-Spiel-Spaß-Stationen und vielen Mit-Mach-Aktionen dabei zu sein. Es gibt als besonderes Hughlight einen Alltags-Fitness-Test des DOSB. Weitere Informationen findet ihr im Flyer.
Ein Jahr Tanzen Sport und Spaß vom 13.07.2022
Anlässlich unseres kleinen Jubiläums haben wir Anfang Juni zusammen einen Ausflug in den Park: Wartenberger Feldmark gemacht und uns dort bei strahlend blauen Himmel und an frischer Luft gemeinsam bewegt. Danach gab es natürlich noch eine kleine Stärkung in Form von selbst gebackenen Muffins und Fruchtsaft. Wir, das heißt viele langjährige TuS Mitglieder und mittlerweile auch so einige neu gewonnene TuS Mitglieder, freuen uns immer über neue Mitstreiter und interessierte Neugierige.
Kommt vorbei und lasst uns zusammen TANZEN!!! Wir freuen uns auf euch.
Eure Carola und die ganze Tanztruppe
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2022/23 vom 16.06.2022
Familiensportfest im Olympiapark Berlin vom 01.06.2022
Keine Neuaufnahmen beim Schwimmtraining vom 27.05.2022
aufgrund der vorgesehenen Schließung der Schwimmhalle Zingster Straße ab 01.03.2023 gibt es vorerst keine Neuaufnahmen in der Abteilung Schwimmen.
Elke OrtloffDas Wandern ist auch bei uns eine Lust vom 09.05.2022
Dank der Recherchen von Manne erfuhren wir dabei eine Menge Wissenswertes über den "Tegeler Fließtalweg".
zum Artikel mit Fotos
Start in die 2. PCH-Bundesliga 2022! vom 07.05.2022
Der Vorstand dankt allen fleißigen Helfern ganz herzlich für ihren Einsatz von Freitag bis Sonntag, um den Spieltag zum Erfolg werden zu lassen.
Wir wünschen unserem Team auch bei den nächsten Spieltagen am 14. Mai in Essen und am 18.Juni in Würzburg viel Erfolg !
Der Vorstand
Schließzeiten Schwimmhalle Zingster Straße vom 05.05.2022
bis zum Schuljahresende sind folgende Schließzeiten zu beachten:
- 26.05.2022
- 07.06.2022
- 01.07. bis 04.09.2022
Elke Ortloff
Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport vom 01.04.2022
die Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) vom 1. April 2022 sieht keinerlei Einschränkungen mehr für den Sport im Freien und in gedeckten Sportanlagen vor.
Aufgrund der weiterhin problematischen Infektionslage empfiehlt der Landessportbund Berlin e.V. in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport allen Sporttreibenden, freiwillig und eigenständig Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Dies dient dem Schutz aller Sportler*innen.
Bitte bedenken Sie auch, dass bei weiterer Verschärfung des Infektionsgeschehens die sogenannte „Hotspot-Regelung“ greift und Verschärfungen der Regeln angeordnet werden.
Wir bitten Sie daher, die Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung zu beachten.
Tage ohne Schwimmtraining vom 31.03.2022
zu folgenden Zeiten ist kein Training möglich:
- 12.04.2022
- 19.04.2022
- 31.05.2022
Schwimmtraining derzeit ausgelastet vom 31.03.2022
Elke Ortloff
SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 31.03.2022
der Senat hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese löst die bis dato geltende Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2022 ab.
SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (vorrauss. gültig ab 01.04.2022)
Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben werden.
Eine Ausnahme hiervon besteht für Vereine, die im Rehasportbereich tätig sind und diesen in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Tageskliniken anbieten. Für das Betreten dieser Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Krankenhäuser dürfen zudem nur mit dem Nachweis einer negativen Testung betreten werden.
Die Regelungen zu Quarantäne beziehungsweise Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet wurden sowie deren enge Kontaktpersonen gelten unverändert fort.
Die Ablösung der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die Basisschutzmaßnahmenverordnung ist bedingt durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Die einzelnen Bundesländer können Verschärfungen ihrer Regeln anordnen, wenn sie so genannte Hot Spots ausweisen. Dies ist in Berlin bisher nicht der Fall.
Statement zum Krieg in der Ukraine vom 09.03.2022
Auf das Schärfste verurteilen wir den russischen Überfall auf die Ukraine. Völlig egal, wer, was, wie begründet, Krieg ist nie eine Lösung! Krieg bringt nur Leid, Zerstörung und neue Konflikte.
Lasst uns alle etwas dafür tun, um mit allen friedlichen Möglichkeiten, diesen Krieg zu beenden.
Mit dem heutigen Tag befinden sich bereits über 2 Millionen Menschen auf der Flucht, vertrieben durch Krieg innerhalb von wenigen Stunden. Das Leid dieser Menschen gilt es nun aktiv zu lindern.
Beim LSB Berlin gibt es einen Koordinator für die Ukraine-Hilfe. Wir haben Kontakt aufgenommen und melden uns bei Euch, wenn wir wissen was am Effektivsten zu tun ist.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Siebte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - 4. InfSchMV vom 04.03.2022
der Senat hat am 1. März 2022 die Vierte Verordnung über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (4. InfSchMV) zum nunmehr siebten Mal geändert. Die Regelungen gelten von Freitag, 4. März 2022 an bis vorerst 19. März und enthalten für den Sport weitreichende Änderungen:
- Für die Sportausübung im Freien sind alle Einschränkungen aufgehoben worden, d. h. selbst bei Unterschreiten des Mindestabstandes gelten weder die 3G-Bedingungen noch eine Maskenpflicht. Für das Betreten von Funktionsgebäuden bleibt die Maskenpflicht allerdings bestehen.
- Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist nun an die 3G-Bedingung geknüpft. Weiterhin besteht die Maskenpflicht nicht während der Sportausübung.
- Für Veranstaltungen gelten vielfältige und komplexe Regelungen abhängig von der jeweiligen Zuschauerzahl bzw. -kapazität. Hierzu informieren Sie sich am besten in den Anlagen 2 und 3 zur InfSchMV, die Sie auch auf der LSB-Seite finden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an Ihr zuständiges Bezirkssportamt.
Herzlichen Glückwunsch, Elke! vom 15.02.2022
Sie trat auf den Strecken 50 m Rücken, 100 m Brust und im Kraulstil über 250 m, 500 m & 1.000 m an. Auf allen 5 Strecken erschwamm sie den Weltmeistertitel in ihrer Altersklasse.
Der Vorstand gratuliert Elke zu diesem Erfolg und wünscht ihr auch künftig zahlreiche erfolgreiche Erlebnisse im kühlen Nass. zum Artikel...
Update Eindämmungsverordnung ab Samstag 05. Februar 2022 vom 03.02.2022
Die Kontaktpersonennachverfolgung für den Bereich Sport, auch in den Schwimmhallen, wird ab Samstag, dem 05.02.2022 entfallen.
Die bis dahin erfassten Daten werden noch nach den alten Reglungen aufbewahrt und dann entsprechend der alten Regel Stück für Stück nach Ablauf der Frist entsorgt. An den sonstigen Reglungen ändert sich nichts.
Aktuelles zur Situation im Berliner Sport vom 19.01.2022
Der Berliner Senat hat die dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für das Land Berlin beschlossen, welche am 22. Januar 2022 in Kraft tritt. Die geltenden Regelungen haben vorerst bis zum 18. Februar 2022 Gültigkeit. Mit der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trägt der Senat den bundesrechtlichen Änderungen unter anderem des Infektionsschutzgesetzes und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Rechnung.
DAILY UPDATE:
Wir wollen Ihnen heute gerne mitteilen, dass der Senat nach unserer Intervention Sporttreibende mit der sogenannten Auffrischungsimpfung (geboostert) von der zusätzlichen Testpflicht befreit hat.
Diese Regelung gilt ab sofort. Über weitere Veränderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
PDF mit der Liste der Testszenarien für die Ausübung des Sports
Neue Festlegungen für den Trainingsbetrieb Schwimmen vom 13.01.2022
Ab sofort gilt ein streng ausgelegtes Abstandsgebot von 1,50 m in allen Bädern. Dies gilt für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, bei der Sportausübung und während des Vereinssports. Dadurch müssen die Teilnehmerzahlen wieder begrenzt werden. Auf einer 25-m-Bahn sind 6 Erwachsene oder 8 Kinder bis 12 Jahren zulässig. Auf einer 50-m-Bahn sind 12 Erwachsene oder 16 Kinder bis 12 Jahren zulässig. Der Betrieb auf Einzelbahnen ist weiterhin möglich. Für alle anderen Wasserflächen gelten die Teilnehmerbegrenzungen vom Herbst 2020. Bitte achten Sie darauf, die Abstände innerhalb der Wasserflächen einzuhalten.
Es ist derzeit also nicht möglich, auf die Schwimmhalle auszuweichen, wenn man in seiner Stammgruppe kein Training machen kann!
Die Masken sind bis kurz vor Trainingsbeginn in der Schwimmhalle zu tragen.
Eine Teilnahme am Schwimmtraining ist nur möglich, wenn man bereits geboostert ist oder 2G plus aktuellen Test vorweisen kann. Der digitale Impfnachweis und ein Lichtbildausweis ist bei jedem Training vorzuzeigen.
Elke Ortloff
Schwimmpause in den Winterferien vom 06.01.2022
Elke Ortloff
Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - 4. InfSchMV vom 17.12.2021
der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2021 die Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 4. InfSchMV beschlossen. Diese tritt voraussichtlich am Samstag, den 18. Dezember 2021 in Kraft.
Folgenden Änderungen der für den Sport relevanten Vorschriften sind:
Die sportbezogenen Regelungen §§ 30 bis 33:
Die einzige inhaltliche Änderung findet sich in § 33 Abs. 3: Hier gelten nur für den nicht professionellen Wettkampfbetrieb dieselben Regelungen wie für den professionellen Wettkampf, d.h. (einheitlich Wettkampf = Training) in Innenräumen 2G, im Freien 3G mit der Option für die Verantwortlichen, auch den Wettkampf im Freien unter die 2G-Bedingung zu stellen.Im Übrigen sind die Vorschriften unverändert.
Bitte beachten: Die regelmäßige Testung als Schülerin oder Schüler kann während der Schulferien nicht durch Vorlage eines Schülerausweises nachgewiesen werden (siehe § 6 (2).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Zwölfte Verordnung zur Änderung der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 07.12.2021
der Berliner Senat hat die 12. Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 8. Dezember 2021 in Kraft und gelten vorerst bis zum 2. Januar 2022.
Sport in gedeckten Sportanlagen
Die Sportausübung (nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes) ist in gedeckten Sportanlagen weiterhin nur unter der 2G-Regelung zulässig, d.h. nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich zum bestehenden Impf- oder Genesenenstatus. Ausreichend ist ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Diese Regelungen gelten für alle Anwesenden, also auch für Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende oder Zuschauende gleichermaßen.
NEU:
In gedeckten Sportanlagen gilt nunmehr auch für Berufssporttreibende, Bundes- und Landeskaderathleten*innen sowie für Teilnehmende und Übungsleitende für ärztlich verordneten Reha-Sport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining (in festen Gruppen von höchstens 10 Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person) die Testpflicht.
Sport im Freien
Die Sportausübung unter freiem Himmel muss unter der 3G-Regelung stattfinden, wenn keine Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden können. Hier entscheidet das Charakteristikum, ob bei einer typischen sportartspezifischen Sportausübung die Abstände dauerhaft eingehalten werden können. Bei betriebenen Mannschaftssportarten im Freien ist dies nicht möglich, so dass für diese also die Nachweispflicht nach 3G-Bedingungen gilt.
Allerdings gilt weiterhin für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage die 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske - ein zusätzlicher Test ist nicht notwendig. Diese Regelung gilt sowohl für den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb beim Sport im Freien.
Die Benutzung von Außentoiletten ist von der 2G-Regelung ausgenommen, diese dürfen mit einer medizinischen Maske genutzt werden.
Damit wir während der Pandemie auch weiterhin den Spiel- und Trainingsbetrieb aufrechterhalten können, sollten wir uns Alle an die vereinbarten Infektionsschutzmaßnahmen halten.
12. Änderungsverordnung der 3. InfSchMV (gültig ab 08.12.2021)ABSAGE Turnierrunde "Ran ans Netz" vom 01.12.2021
Wir behalten uns zu diesem Zeitpunkt vor, die Spielrunde im Jahr 2022 unter Berücksichtigung der jeweiligen pandemischen Lage fortzusetzen und die bis dahin ausgefallenen Spieltage nachzuholen. Zu gegebener Zeit werden wir uns hierzu mit euch in Verbindung setzen und beraten, inwiefern eine Wiederaufnahme der Spielrunde 2021/2022 umsetzbar ist.
Viele Grüße
Das Orga-Team
Elfte Verordnung zur Änderung der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.11.2021
Das Ziel der Verordnung soll weiterhin den beiden Grundgedanken der Pandemiebekämpfung gerecht werden, nämlich dem Schutz des Lebens einerseits und der Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems andererseits.
Was bedeutet das für den Sport? Nachfolgend wollen wir Sie darüber informieren:
Sport in gedeckten Sportanlagen
Die Änderungen betrifft die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, für die ab morgen eine erweiterte 2G-Regelung gilt, sowohl für den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Die Sportausübung (nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes) in gedeckten Sportanlagen ist damit nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich zum bestehenden Impf- oder Genesenenstatus zulässig. Ausreichend ist ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des Formulars des Landessportbunds).
Weiterhin benötigen die ihm Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-Jährigen keine zusätzlichen Tests. Die Vorlage des Schülerausweises ist als Nachweis ausreichend. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und die dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, müssen jedoch einen gültigen negativen PCR-Testnachweis führen.
Die Möglichkeit, anstelle einer zusätzlichen Testung die Abstandspflicht umzusetzen, ist ausschließlich auf gedeckten Sportanlagen möglich, in denen nur Sportarten stattfinden, bei denen die Abstände sportartspezifisch ausnahmslos mit Betreten der Umkleiden als auch bei der Sportausübung eingehalten werden können und keinerlei Mischnutzung mit anderen Sportarten stattfinden. Dies betrifft folgende Sportarten: Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport.
In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem Berliner Fußball-Verband wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass abseits der Sportausübung in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschließlich der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.
Sport im Freien
Die Sportausübung unter freiem Himmel ist von den Änderungen nicht betroffen. Allerdings gilt für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage die 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine zusätzliche Testpflicht besteht nicht. Die Mindestabstände sollten möglichst eingehalten werden.
Wir machen uns auch weiterhin dafür stark, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie abgesichert werden kann und möchten die gesamte Sportfamilie dazu aufrufen, die Impfangebote wahrzunehmen.
11. Änderungsverordnung der 3. InfSchMV (gültig ab 27.11.2021)Verändertes Hygienekonzept für Ran ans Netz vom 15.11.2021
Zehnte Verordnung zur Änderung der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.11.2021
der Senat hat am Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst 28. November 2021 und enthalten für den Sport folgende Änderungen:
- In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.
- Sport im Freien ist weiterhin unter unveränderten Bedingungen zulässig, wobei die bisherigen Schutzmaßnahmen beibehalten werden.
Über weitere Details und Veränderungen halten wir Sie auf Laufenden, wenn der finale Text der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorliegt.
Wir hoffen, dass wir trotz der gerade stark ansteigenden Infektionszahlen den Sport in dieser Form so lange es geht aufrechterhalten können und bitten deshalb alle Sporttreibenden eindringlich, auf die getroffenen Maßnahmen in ihren Vereinen zu achten. Für Ihr Engagement und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt herzlich bedanken!
10. Änderungsverordnung der 3. InfSchMV (gültig ab 15.11.2021)Schwimmpause in den Weihnachtsferien vom 08.11.2021
Elke Ortloff
Unsere Solidarität geht weiter vom 14.10.2021
So konnten wir für die Sportfreunde dort einen weiteren Betrag von 163.- € sammeln, um sie bei der Beschaffung neuer Sportmaterialien zu unterstützen.
Vielen herzlichen Dank an alle Mithelfer !
Mit sportlichen Grüßen
Elke Borgmann / stellv. Vorsitzende & Übungsleiter
Schwimmpause in den Herbstferien vom 29.09.2021
Spendenaktion des TuS Hohenschönhausen: "Hochwasser Odendorf" vom 27.09.2021
Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender! zum Artikel...
Einladung zum Impf-Tag beim LSB vom 09.09.2021
wir möchten Sie und Ihre Vereinskolleg*innen herzlich zum Impf-Tag des Landessportbunds Berlin am 15. September 2021 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr in unserem Veranstaltungszelt auf der Terrasse des Manfred von Richthofen-Hauses einladen.
Mit dieser Aktion möchten wir insbesondere Sie – die Ehrenamtlichen, Übungsleiter*innen, Trainer*innen und alle Aktiven im organisierten Sport – unterstützen und den Zugang zu einem unkomplizierten Impfangebot ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir unseren Beitrag im Kampf gegen die Corona-Pandemie leisten und bei Ihnen für eine Impfung werben, um uns alle - sich und andere - im Sport zu schützen. Wir hoffen, dadurch bald wieder zu einem normalen und sicheren Sportbetrieb für alle zurückkehren zu können.
Was:
Impfaktion beim LSB mit den Impfstoffen von Biontech und Johnson&Johnson
Wann:
Am Mittwoch, den 15. September 2021 von 8:00 bis 18:00 Uhr
Wo:
Im Veranstaltungszelt auf der Terrasse des Manfred von Richthofen-Hauses, Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin
Anfahrt:
Zugang vom Coubertinplatz über die LSB-Terrasse
Bitte melden Sie sich bei Bedarf eines barrierefreien Zugangs vorab bei Jana Olesen, Tel.: 030/30002-118, jana.olesen@lsb-berlin.de.
Wer:
Die Impfaktion ist offen für alle Interessierten aus dem Sport
Anmeldung:
Eine Voranmeldung ist nicht notwendig, aber über den folgenden Link bei Doctolib möglich: Impfpraxis Diagnostikum Berlin, MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum in Berlin (doctolib.de)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Härtel Friedhard Teuffel
Präsident Direktor
Fünfte Verordnung zur Änderung der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 09.09.2021
Hier erhaltet ihr die Fünfte Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 04.09.2021 in Kraft tritt.
Für den Sport ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.
Ran ans Netz startet! vom 08.09.2021
ich freue mich Euch mitteilen zu können, dass die Spielpläne für die Spielrunden fertig sind.
Los geht es schon am 15.09. mit dem ersten Spieltag!
Ich möchte mich zuerst, auch im Namen des TuS, bei allen Mannschaften bedanken, dass Ihr trotz der schwierigen Situation erneut reges Interesse an der Spielrunde gezeigt habt. Auch dieses Jahr wird es leider einige Einschränkungen geben.
Bitte lest sowohl die Ausschreibung als auch das Hygienekonzept gewissenhaft, damit es am Spieltag einen runden Ablauf ohne Diskussionen geben kann. Während der gesamten Veranstaltung sollte die Gesundheit jedes einzelnen im Vordergrund stehen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die neue Saison und wünsche allen viel Spaß.
Im Falle von Unklarheiten scheut Euch nicht nachzufragen.
LG Tobi & Jacke
Übungsgruppe AK 3-6 voll belegt vom 08.09.2021
für die Übungsgruppe in der AK 3 - 6 dienstags ab 17.00 Uhr in der Turnhalle Leuenberger Straße 5, 13055 Berlin sind momentan KEINE freien Plätze mehr vorhanden.
Bei Interesse für diese Gruppe bitte ich Sie, sich erst Mitte Januar 2022 wieder an den Verein zu wenden. Vielen Dank für Ihre Verständnis
MfG
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende/Übungsleiterin
Vierte Verordnung zur Änderung der dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.08.2021
Hier erhaltet ihr die Vierte Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab Freitag, den 20.08.2021, in Kraft tritt.
Für den Sport ergeben sich insbesondere drei wesentliche Änderungen:
- Bei Wettkämpfen im Freien besteht bei Veranstaltungen/ Wettkämpfen bereits eine Testpflicht für alle Anwesenden ab einer Personenzahl von 100 Anwesenden (also Sporttreibende plus Zuschauende). Damit wurde die bisherige Zahl von 750 Personen drastisch reduziert.
- Die Personen, die weder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung vorweisen können, benötigen also einen POC-Antigen-Test, der ab dem 20.08.2021 jedoch 48 Stunden alt sein darf (anstatt bisher 24 Stunden).
- Schülerinnen und Schüler haben ab dem 20.08.2021 keine Testpflicht mehr, dies gilt für alle Schulbesuchenden, unabhängig ihres Alters.
Schwimmtraining wieder möglich vom 16.08.2021
Für den Trainingsbeginn am 24.08.2021 bitte ich folgendes zu beachten:
- Einlasskontrolle zur Kontaktnachverfolgung
- kein Aufenthalt im Vorraum oder in den Umkleiden
- überall Abstand halten
- Trainingsteilnahme nur mit den 3G, d.h. vollständig geimpft (Impfung ist nachzuweisen) oder genesen oder aktueller, d.h. höchstens 24 Stunden alter Negativtest, der ebenfalls beim Einlass vorzulegen ist
- für Kinder bis 14 Jahre besteht keine Testpflicht
- Duschen und Toiletten dürfen genutzt werden, evtl. ist jede 2. Dusche gesperrt
- Umkleideräume sind mit Abstand nutzbar
- Bahnbelegung im großen Becken für Kinder bis 13 Jahre: höchstens 8 Kinder
- Bahnbelegung für alle ab 14: höchstens 6 Sportler
- vom Betreten des Gebäudes bis zum Beckenrand (außer beim Duschen) ist Mund-und Nasenschutz zu tragen (vorgeschrieben sind OP- oder FFP2-Maske; Stoffmasken oder Tücher sind nicht erlaubt)
- nach dem Training ist (außer beim Duschen) bis zum Verlassen der Schwimmhalle die Maske zu tragen
Elke Ortloff
Spendenaufruf für TuS Odendorf 1919 e.V. vom 11.08.2021
wir haben sicherlich alle noch die schrecklichen Bilder der Verwüstung im Kopf und sind sehr betroffen. Wie auch beim Oder– und Elbe-Hochwasser vor einigen Jahren wollen wir uns solidarisch mit den Menschen in den betroffenen Gebieten zeigen.
Unsere stellv. Vorsitzende hat eine in Rheinland-Pfalz ansässige Bekannte gebeten, Kontakt zu betroffenen Sportvereinen zu vermitteln. Auf diesem Weg wurde dem Vorstand der TuS Odendorf 1919 e.V. im Swisttal genannt. Für die Sportfreunde dort ist momentan nicht an Sport zu denken. Es stehen andere Fragen im Mittelpunkt, da viele dort alles verloren haben (ARD-Beitrag zur Situation in Odendorf). Auch die vom Verein genutzten Sportstätten wurden stark beschädigt oder völlig zerstört und dürfen derzeit nicht genutzt werden.
Auch wenn ihr bereits privat gespendet habt, wollen wir als Sportverein mit einer Spende die Sportfreunde in Odendorf direkt unterstützen.
Bitte zeigt eure Solidarität und überweist entweder persönlich oder als Trainingsgruppe bis Ende September einen Betrag auf unser Vereinskonto DE46 1009 0000 3970 6780 09 und gebt als Verwendungszweck "Hochwasser Odendorf" an.
Trauer um unseren Sportfreund Rainer Hanisch vom 27.07.2021
Seit 1998 war er ehrenamtlich in unserem Verein tätig und betreute über viele Jahre drei Trainingsgruppen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen. Zeitweilig umfasste die Abteilung zwischen 30 und 40 Mitglieder. Über das Training hinaus war Sportfreund Hanisch stets bemüht, den Aktiven weitere Erlebnisse zu ermöglichen. So organisierte er für mehrere Jahre die Teilnahme der geistig behinderten Sportler am Sportfest des LSB Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, oder Tagesfahrten z.B. in die Tierfilmschule Harsch in Sieversdorf-Hohenofen oder den Elefantenhof in Platschow.
Das Elektro-Rollstuhl-Hockey-Team der Rocky`s Rolling Wheels gründete Sportfreund Rainer Hanisch1994 in einem Marzahner Sportverein, nach dessen Auflösung wechselte die Mannschaft im Oktober 2000 in unseren Verein. Mit einem großen persönlichen Einsatz zur Gewinnung von Sponsoren machte er die Teilnahme des Teams am Weltcupturnier in Minneapolis 2001 und die Reise von 12 Mitgliedern der Abteilung als Touristen zu den Olympischen Spielen 2008 nach Peking möglich. Bis zu seiner Erkrankung im November 2017 betreute Sportfreund Hanisch das E-Rolli-Team zu den Punktspiel-Turnieren in der Bundesliga des DRS, die seit 2005 eingeführt wurde. Diese Aufgabe erforderte oftmals einen hohen logistischen Aufwand, lagen doch die Auswärtsspiele in Bundesländern wie NRW oder Bayern. Dem ehrenamtlichen Engagement des Sportfreundes Hanisch ist es v.a. zu verdanken, dass die Abteilung Behindertensport im Jahr 2009 mit einem Silbernen Stern des Sports im Berliner Maßstab ausgezeichnet wurde.
Sportfreund Rainer Hanisch gab immer seine ganze Energie und Kraft für Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, sein Andenken ist uns Verpflichtung.
Im Auftrag des Vorstandes
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2021/22 vom 23.07.2021
Sport Aktiv Woche im Erzgebirge vom 15.07.2021
Viele Grüße von uns allen!
Elke Borgmann
Angepasstes Hygienerahmenkonzept für innenliegende Sporträumlichkeiten vom 07.07.2021
Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.06.2021
der Berliner Senat hat am 15.06.21 die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird zum 18. Juni 2021 in Kraft treten und zunächst bis zum 11. Juli 2021 gelten. Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vollzieht der Senat einen weiteren der bereits im Mai 2021 diskutierten Öffnungsschritte und reagiert damit auf die seit mehreren Wochen sinkenden Neuinfektionszahlen.
Wir möchten Ihnen mit dieser E-Mail erste Informationen nach Veröffentlichung der Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitteilen. Bitte beachten Sie, dass es in den kommenden Tagen noch zu Konkretisierungen bzw. Vorgaben durch Auslegungsänderungen kommen kann.
Sport im FreienSport im Freien ist ohne Personenbeschränkung und ohne Testpflicht erlaubt. Der Mindestabstand von 1,5 Meter darf bei der Sportausübung unterschritten werden. Das heißt, es können alle Sportarten mit und ohne Kontakt wieder stattfinden.
Sport in gedeckten Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichesSport in Innenräumen ist ohne Personenbeschränkung erlaubt, wenn alle Anwesenden tagesaktuell negativ getestet sind. Auch hier darf der Mindestabstand von 1,5 Meter bei der Sportausübung unterschritten werden. Das heißt, es können alle Sportarten mit und ohne Kontakt wieder stattfinden, wenn alle negativ getestet sind.
Keinen negativen Test benötigen:
- Bundes- und Kaderathlet:innen sowie Berufsporttreibende
- Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person
- Trainingsgruppen mit Sporttreibenden bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen plus eine Betreuungsperson (AUSNAHME: Betreuungsperson muss tagesaktuell negativ getestet sein, maximal jedoch zweimal wöchentlich)
Sport in gedeckten Sportanlangen und Sporträumen, Fitnessstudios und ähnliches darf nur stattfinden, wenn die vom Senat festgelegten Hygiene- und Schutzstandards des Hygienerahmenkonzepts eingehalten werden. Dieses finden Sie hier
Umkleiden und DuschenBis auf die neue Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, gehen wir davon aus, dass diese wie bereits zuvor unter folgenden Bedingungen genutzt werden können:
- Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten.
- Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes eine FFP2-Maske getragen werden (außer während des Duschens).
- Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.
- Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation. Die Nutzung digitaler Anwendungen ist erlaubt. Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zum Vollzug infektionsrechtlicher Vorschriften, insbesondere zur Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname
- Telefonnummer
- Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthaltes
- vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse
- Anwesenheitszeit
- Durchführung der Testung oder Vorlage einer Bescheinigung über Testung, Impfung, Genesen sein.
In gedeckten Sportanlagen und Sporträumen und den dazugehörigen Räumen wie Umkleiden und WCs ist, außer bei der Sportausübung selbst, eine FFP2-Maske zu tragen. In Büro- und Verwaltungsgebäuden müssen Beschäftigte eine medizinische Gesichtsmaske und Besucher:innen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie sich nicht an einem festen Ort aufhalten.
Die weiteren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der kompletten Verordnung!
Bleiben Sie gesund!
Neue Gruppe im Verein -> Tanzen! vom 12.06.2021
Jeden Dienstag von 16:00 bis 17:30 Uhr in der Halle 2 der Vincent-van-Gogh Oberschule in der Wustrower Str. 26, 13051 Berlin-Hohenschönhausen.
Achte Verordnung zur Änderung der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 04.06.2021
wie bereits aus der Pressemitteilung des Senats vom 01.06.2021 zu entnehmen war, wird es ab dem 04.06.2021 teilweise weitreichende Lockerungen, auch für den Sport geben.
Die Fachbereichsleitungen der Berliner Schul- und Sportämter haben zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund Berlin und dem Berliner Fußballverband die hier beschriebenen einheitlichen Vorgehensweisen beschlossen.
Sport in Sporthallen
Die Sporthallen stehen ab dem 04.06.2021 wieder zur Verfügung, erlaubt sind
- Bundes- und Kadertraining sowie Berufssporttreibende ohne Einschränkungen
- Ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht
- Trainingsgruppen bis zu 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden.
- Trainingsgruppen mit Sporttreibenden bis einschließlich 14 Jahre in Gruppen bis zu 20 Personen ohne Testpflicht plus eine Betreuungsperson mit Testpflicht
Die Umkleidekabinen sollten so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden. Die maximale Personenzahl pro Kabine ist dem Aushang an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen.
Während des Aufenthalts in den Kabinen und Sanitätsräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen.
Ab dem Betreten der Halle ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird.
Die komplette Verordnung samt Hygienerahmenkonzept ist zu beachten!
Neue Emailadressen im Vorstand vom 26.05.2021
Vorstand: vorstand@tus-hsh.de
Beschwerdeausschuss: beschwerdeausschuss@tus-hsh.de
Darüber erreicht ihr jeweils alle Mitglieder des entsprechenden Gremiums.
Siebte Verordnung zur Änderung der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.05.2021
der Senat hat am 14.05.2021 die siebte Änderungsverordnung der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Ab Mittwoch, den 19.05.2021 gelten folgende Regelungen für die Nutzung der bezirklichen Sportanlagen:
Allgemeine Bestimmungen:
- Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht!
- Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.
- Die Eltern und andere Zuschauende dürfen die Sportanlagen während der Nutzungszeiten nicht betreten, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen. Ansammlungen von Zuschauenden sind aber auch im Umfeld einer Sportanlage nicht gestattet und müssen daher unterbleiben.
- Wieder möglich ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen.
- Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang.
- Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in
- zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Halbfeld) oder
- vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Viertelfeld),
Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können. - Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre erlaubt sind in Gruppen von bis zu 10 Personen (inklusive Trainer/Betreuer) pro Halbfeld. Der Unterschied zu den Individualsportlern ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen. Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden. Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden. Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt. Die Gruppen selbst dürfen sich aber nicht vermischen!
- Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig. Der "anerkannte" Test muss auf Verlangen vor Ort vorgezeigt werden, z.B. gegenüber den Beschäftigten des Ordnungsamts oder der Polizei.
- Erlaubt ist:
- ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen
- Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten
- Ansonsten bleiben Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen.
Unser Dank geht an alle Vereinsverantwortliche, Trainer/innen und Betreuer/innen für ihre seit Pandemiebeginn geleistete Arbeit. Die häufigen Änderungen erfordern ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Durchhaltevermögen. Ihr Einsatzwillen und Engagement kann in dieser zermürbenden Zeit nicht stark genug gewürdigt werden.
TuS-Mitglied erhält 4. Lichtenberger Bezirkstaler! vom 10.05.2021
Barbara ist seit vielen Jahren aktives Mitglied unserer Abteilung Gymnastik. Auch dort ist sie über die Sportabende hinaus aktiv, organisiert Wanderungen für Ihre Trainingsgruppe oder kümmert sich um runde Geburtstagskinder und gemeinsame Treffen zum Jahresende.
Sie hat diese Auszeichnung sehr verdient !
Im Namen des Vorstandes herzlichen Glückwunsch !
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Unterstützung gesucht! vom 28.04.2021
unser langjähriger Kassenprüfer und Ehrenmitglied des Vereins, Harald Siegmann, setzt sich sehr aktiv für diesen Hundeplatz ein.
Vielleicht hat der eine oder andere Interesse und findet Möglichkeiten der Unterstützung. Dem Verein selbst sind da leider die Hände gebunden.
Hier das Hilfegesuch....
Mit vielen sportlichen Grüßen
Eurer Vorstand
"Bundes-Notbremse" und Änderungen für Berliner Sportanlagen vom 27.04.2021
mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes am Donnerstag, den 22. April in Kraft getreten. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Land Berlin (aktuell liegt der RKI-Wert bei 135) und die darin beschlossene "Corona-Notbremse" gelten die Regelungen somit ab sofort auch für die Nutzung der Berliner Sportanlagen.
Ab Samstag, den 24.04.2021 gelten folgende Regelungen:
Individualsport
Dieser ist nur alleine, zu zweit mit Einhaltung des 1,5 Meter Abstands oder mit Haushaltsangehörigen erlaubt.
Trainings- und Mannschaftssport
Trainingsbetrieb ist nur für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs (d.h. bis einschließlich 13 Jahren!) erlaubt. Sie dürfen im Freien in Gruppen von maximal 5 Kindern ohne Kontakt unter Anleitung eines Betreuers trainieren. Die Kindergruppen selbst dürfen sich aber nicht vermischen! Die Betreuung von bis zu vier 5er-Gruppen mit einem Betreuenden ist möglich, wenn dieser die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen gewährleisten kann. Laut Infektionsschutzgesetz muss für den Trainer/innen und Betreuer/innen ein höchstens 24 Stunden alter anerkannter und bescheinigter Corona-Test vorliegen. Es ist ein offiziell zertifiziertes Negativergebnis notwendig. Die Voraussetzungen die ein solches Zertifikat erfüllen muss, sind in § 6b der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Berliner Senats geregelt (siehe Anlage). Die Durchführung eines (PoC)-Antigen-Test (Schnelltests) darf nur durch entsprechend geschultes Personal im Sinne des § 6 Abs. 1 der Verordnung erfolgen, die eine Bescheinigung über das Testergebnis ausstellen darf. Hierzu appelliere ich ausdrücklich an die Eigenverantwortung Ihres Vereins und Ihrer Mitglieder! Die geltenden Regelungen zum Nachweis eines negativen Tests und der Umgang mit Selbsttests sind auch Gegenstand der kommenden Sitzung des Berliner Senats am Dienstag, den 27. April - bis dahin gelten bezüglich der Tests die unter §6b festgelegten Voraussetzungen.
Der "anerkannte" Test muss auf Verlangen vor Ort vorgezeigt werden, z.B. gegenüber den Beschäftigten des Ordnungsamts oder der Polizei. Pro Halbfeld sind beispielsweise bis zu 4 Gruppen je 5 Kinder erlaubt, ohne Vermischung der Gruppen. Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen. Die Eltern und andere Zuschauende dürfen die Sportanlagen während der Nutzungszeiten nicht betreten. Ansammlungen von Zuschauenden sind aber auch im Umfeld einer Sportanlage nicht gestattet und müssen daher unterbleiben.
Die gedeckten Sportanlagen (Sporthallen, Krafträume, Gymnastikräume, Kegelbahnen, etc.) sind geschlossen. Ausnahmen gelten lediglich für Bundes- und Landeskader und für ärztlich verordneter Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining. Diese Ausnahmetatbestände sind von den betroffenen Vereinen extra beim Schul- und Sportamt zu beantragen! (sofern nicht bereits schon geschehen).
Diese Regelungen gelten nicht für den Schulsportunterricht an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.
Vierte Verordnung zur Änderung der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.04.2021
aufgrund der kommenden vierten Verordnung zur Änderung der zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche voraussichtlich am 17.04.2021 in Kraft treten soll, ist es dann auch Kindern bis 14 Jahren gestattet in festen Gruppen auf Sportplätzen zu trainieren.
Folgende Regeln sind bitte weiterhin einzuhalten:
- Kinder bis 14 Jahren dürfen in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einem Betreuer im freien Sport treiben. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen. Die Außen-WC´s dürfen genutzt werden.
- Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen.
- Die Verantwortlichen haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen
- Die Sporthallen bleiben weiterhin geschlossen.
Delegiertenversammlung 2021 vom 24.03.2021
bedingt durch die aktuelle Situation findet in diesem Jahr die Delegiertenversammlung des Vereins im Briefumlaufverfahren statt. Die zur Abstimmung stehenden Unterlagen wurden vom Vorstand an die von den Trainingsgruppen gemeldeten Delegierten versandt. Falls ihr dazu Fragen habt, wendet euch an diese Sportfreunde oder die Vorstandsmitglieder. Sport frei !
Mit vielen sportlichen Grüßen
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – 2. InfSchMV vom 09.03.2021
Ich möchte Sie und die Sportler auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben hinweisen, damit die erreichten Erfolge in der Pandemiebekämpfung nicht gefährdet werden.
Für Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereich Sport gern zur Verfügung.
Folgende Regeln für den Sport gelten seit Sonntag, den 07.03.2021:
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ruht.
- Individualsport darf nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal 20 anwesenden Personen zuzüglich einem Betreuer im Freien Sport treiben. Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen. Die Außen- WC’ s dürfen genutzt werden.
- Die Verantwortlichen sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts hinzuweisen und für dessen Umsetzung Sorge zu tragen.
- Die Verantwortlichen haben eine Anwesenheitsdokumentation zu führen.
- Die Sporthallen und Schwimmbäder bleiben geschlossen.
Die Nutzung der Sportanlagen darf nur im Rahmen der genehmigten Nutzungszeiten erfolgen.
Aufgrund der Erfahrungen aus der Zeit vor November 2020 möchte ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die Eltern/ betreuende Personen der sporttreibenden Kinder sich während des Trainings nicht auf der Sportanlage aufhalten dürfen. Auch vor der Sportanlage sollen Gruppenbildungen durch die wartenden Eltern/ betreuenden Personen vermieden werden.
Ich bitte Sie, Ihre Sportkameradinnen und Sportkameraden zu informieren und danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Sport zu Hause - geht das? vom 22.02.2021
- Jeder Übungsleiter sollte selbst entscheiden, ob er seiner Gruppe /seinen Gruppen ähnliche Angebote unterbreiten möchte, eine generelle Plattform über den Verein wird nicht angeboten.
- Der Verein unterstützt jeden Übungsleiter generell über das Konto Sportmaterial mit 75.- € für Headsets oder ähnliche Hilfsmittel (bei einem höheren Betrag ist dies im Vorhinein beim Vorstand einzureichen)
- Kostenpflichtige Angebote für Konferenzen ( ob Telefon, Video oder oder ) werden nicht unterstützt.
MfG
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Hör doch mal! Entspannungsübungen, die den Sehsinn entlasten vom 28.01.2021
Die Pandemie lässt ein Training zurzeit im Sportverein nicht zu. Alle Mitglieder zahlen Beiträge an den Verein und können nicht trainieren. Alle besitzen ein Telefon oder Handy, jedoch Internet haben oder wollen nicht alle für sportliches Training nutzen. Die wöchentliche Telefonkonferenz ist eine hervorragende Möglichkeit für den regelmäßigen Kontakt zu unseren Sportfreunden.
Wie sieht das im Verein aus? Wie steht Ihr mit Euren Sportfreunden in Verbindung? Ein Austausch würde den Vereinsmitgliedern in diesen schweren Zeiten sicher guttun.
Wir wünschen allen Sportfreunden eine gesunde und sportliche Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
> Gudrun und Helmut
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Dritte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.01.2021
der Berliner Senat hat die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 16. Januar 2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021. Über die Veränderungen für den Sport haben wir bereits am vergangenen Mittwoch in einer Pressemitteilung informiert.
Kindersport in Gruppen im Freien für Kinder bis zu 12 Jahren ist nicht mehr zugelassen. Die Entscheidung des Senats können wir für einen begrenzten Zeitraum mittragen, denn der Gesundheitsschutz steht auch für uns an oberster Stelle. Wir benötigen gleichzeitig aber einen klaren Plan für Kinder und Jugendliche, weil sie unter der aktuellen Situation besonders leiden. Bewegungsangebote mit sportfachlicher Anleitung sind bestens dazu geeignet, diese sozialen Folgen der Pandemie zu mildern. Unsere Sportvereine haben ihre Konzepte auf die Umstände der Pandemie ausgerichtet. Und die vergangenen Monate haben gezeigt, dass unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter sehr verantwortungsbewusst mit dieser Situation umgehen. Bei möglichen Lockerungen sollten Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche daher ganz oben stehen.
Von den Verschärfungen innerhalb der Verordnung sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen für Reha-Sport und die Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader nicht betroffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihr Engagement und bleiben Sie weiterhin gesund.
Zweite Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.01.2021
Angesichts der allgemeinen Verschärfungen sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen (Reha-Sport, Sport im Freien für maximal 10 Kinder bis zwölf Jahre, Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader) ein gutes Zeichen für uns im Sport. Gleichzeitig erhöht es gerade aufgrund des besorgniserregenden Infektionsgeschehens noch einmal unsere Verantwortung. Wir müssen wirklich sämtliche Kontakte auf das absolut notwendige Maß minimieren und dabei beispielhaft vorgehen. Wir appellieren dabei an die Vernunft aller Beteiligten. Wenn beispielsweise Kinder von ihren Eltern zum Sport begleitet werden, achten Sie bitte darauf, dass die Eltern während der Sportausübung nicht am Rand stehen, sondern sich abseits der Sportstätten bewegen, auch zu deren eigenem Schutz.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Zweitkonto des Vereins wird aufgelöst vom 05.01.2021
12. VO zur Änderung der SARS-CoV-2- Infektionsschutz-VO (REHA-SPORT) vom 20.11.2020
" ... für ärztlich verordneten Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining im Sinne des § 64 Absatz 1 Nr. 3 und 4 der 9. Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016, das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 09.Oktober 2020 geändert worden ist, in festen Gruppen von bis zu höchstens zehn Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person; bei besonderen im Einzelfall zu begründenden Härtefällen ist die Beteiligung weiterer Personen zulässig, soweit dies zwingend notwendig ist, um den Teilnehmenden die Ausübung des Rehabilitationssport oder Funktionstraining zu ermöglichen."
Das heißt im Konkreten, es gilt ausschließlich nur für Teilnehmende, die mit ärztlicher Verordnung den Reha-Sport im Verein betreiben. Es muss sich um feststehende Gruppen bis maximal 10 Personen handeln. Die Teilnehmenden dürfen nicht zwischen verschiedenen Gruppen wechseln.
Onlinezugänge zu easy.tus-hsh.de vom 05.11.2020
Falls ein Mitglied diese Email nicht erhalten hat und gern einen Onlinezugang zur Vereinsverwaltung haben möchte, meldet Euch bitte per Email beim Verein!
Der Vorstand sagt allen treuen Mitgliedern ein herzliches Dankeschön! vom 04.11.2020
Beschluss des Vorstandes vom 14.07.2020:
- Sportfreunde/Innen, die bereits seit 2019 oder davor Mitglied sind, erhalten bei satzungsgemäßer Entrichtung bis zum 31.01.2021 30.-€ des Jahresbeitrages für 2021 erlassen.
- Sportfreunde/Innen, die 2021 Mitglied werden, bezahlen keine Eintrittsgebühr.
- Sportfreunde, denen bereits 2020 die Eintrittsgebühr erlassen wurde, zahlen den vollen Beitrag.
Bekämpfung der SARS- CoV2- Pandemie und Änderung der Infektionsschutzverordnung vom 30.10.2020
ich möchte Sie über den aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ausübung des Sports in Bezug auf die Bekämpfung der SARS- CoV2- Pandemie (Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs am 28.10.2020) und der Änderung der Infektionsschutzverordnung (Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes des Landes Berlin vom 29.10.2020) informieren.
Die nachfolgenden Regelungen für den Sportbetrieb gelten, bis Veröffentlichung der Ausführungsvorschrift zur Änderung Infektionsschutzverordnung, nur vorübergehend. Sobald dem Fachbereich Sport die benannte Ausführungsvorschrift vorliegt werden Sie unverzüglich darüber informiert.
Folgende Regeln gelten ab Montag, den 02.11.2020:
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ruht.
- Individualsport darf nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen in festen Gruppen von maximal 10 Personen im Freien Sport treiben.
- Die Sporthallen und Schwimmbäder sind geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gniewkowski
TuS ganz sicher! vom 19.10.2020
TuS im neuen Gewand! vom 02.10.2020
Besonders unser Foto-Archiv wurde überarbeitet und vervollständigt! Schaut mal rein!
Wanderung zu den Gärten der Welt vom 07.09.2020
Sport Vital Woche im Erzgebirge vom 07.09.2020
Viele Grüße von uns allen!
Heidi Müller
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer, vom 31.08.2020
Wir sehen uns Dienstag, dem 1. September 2020
Es können nur die Teilnehmer der Schwimmgruppe und die Teilnehmer aus anderen Gruppen kommen, die bereits vor Corona regelmäßig beim Schwimmen waren! Ein Ausprobieren oder 'nur mal so kommen' ist in der gegenwärtigen Situation nicht möglich. Die Bahnbelegung ist genau festgelegt und auf 6 Personen pro Bahn begrenzt. Es gibt feste Einlass und Endzeiten.
Elke Ortloff
Berliner Woche: Vor 30 Jahren gründeten Sportler im Kiez den TuS vom 27.08.2020
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Voraussetzung zur Wiederaufnahme des Wettkampf- und Spielbetriebs in der Halle geschaffen vom 03.08.2020
Die Berliner Sportfachverbände für Handball (Handball-Verband Berlin e.V.), Volleyball (Volleyball-Verband Berlin e.V.), Basketball (Berliner Basketball-Verband e.V.) und Hockey (Berliner Hockey-Verband e.V.) haben in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Berlin ein gemeinsames Schutz- und Hygienekonzept zur Rückkehr in den Wettkampf- und Spielbetrieb erarbeitet. Es enthält Vorgaben zur Dokumentation, den Abstandsregelungen, der Mund-Nasen-Bedeckung, der Desinfektion, Allgemeine Verhaltensregeln, das Vorgehen bei einem Infektionsfall sowie Einschränkungen für Begleitpersonen und Zuschauer sowie zur Kommunikation. Das Konzept erfüllt alle Anforderungen der Infektionsschutzverordnung.
LSB-Präsident Thomas Härtel: ?Der Landessportbund Berlin unterstützt seine Mitglieder aktiv dabei, Hygieneregeln verantwortungsbewusst umzusetzen. Mit dem Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände wollen wir die Pandemie weiter eindämmen und zugleich den Sport- und Wettkampfbetrieb ermöglichen. Der Wettkampfbetrieb ist das zentrale Element der Spielsportarten. Deshalb muss dieser zwingend wieder aufgenommen werden, um eine künftige Welle an Vereinsaustritten aktiv verhindern zu können."
Das übergeordnete Ziel des Konzepts ist die Wiederaufnahme des Wettkampf- und Spielbetriebs in den Sportarten Handball, Basketball, Volleyball und Hockey in allen Altersklassen in Berlin. Neben dem Start der offiziellen Spielsaison 2020/2021 Anfang September 2020 soll die Durchführung von Trainingsspielen und Freundschaftsturnieren ab sofort möglich sein.
Das Konzept enthält auch einen "Plan B" für den Fall, dass Corona wieder eine gewisse Dynamik entwickelt, wenn sich die Ansteckungszahlen signifikant verändern.
Das Konzept wurde heute an den Berliner Senat, die Bezirksämter und die Vereine der vier genannten Spielsportverbände versendet.
Hygiene-Schutzkonzept Berliner Ballsportverbände
Mit freundlichen Grüßen
Kaia Stadie
Freigabe der Duschräume in den bezirklichen Objekten vom 03.08.2020
mit der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO vom 23.06.2020 sowie der zweiten Verordnung zur Änderung des SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.2020 wurden auch im Sport die bis dahin geltenden umfangreichen Verbote und Beschränkungen aufgehoben oder ganz wesentlich reduziert. Die verbleibenden Einschränkungen für den Sport ergeben sich aus § 5 Abs. 7 bis 9 SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO. Zudem gelten auch im Sport die allgemeinen Vorschriften der §§ 1 bis 4 SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, d.h. Abstandsregelungen, Schutz- und Hygienekonzept, Anwesenheitsdokumentation und Mund-Nasen-Bedeckung.
Für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und des Rahmenkonzeptes zur Sporthallennutzung gemäß SARS-CoV-2-Infektio
nsschutzVO vom 23.06.20 Stand 06.07.20 der Senatsverwaltung Inneres und Sport sind während der Nutzung grundsätzlich die nutzenden Sportorganisationen selbst verantwortlich. Jeder Einzelne muss zusätzlich verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen und auch Andere, wenn nötig, darauf hinweisen.
Ab 30.07.2020 sind in den bezirklichen Objekten (Sporthallen und Sportfunktionsgebäude) die Duschräume unter Beachtung nachfolgender Vorgaben wieder nutzbar:
- Es gelten die Festlegungen der zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 21.07.2020 (siehe Anlage),
- das Rahmenkonzept zur Sporthallennutzung gemäß SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO vom 23.06.2020 Stand: 06.07.2020 (siehe Anlage) und
- jeder Nutzer der Duschräume ist verpflichtet, mindestens 1 eigenes Handtuch und eigene Seife/Duschgel mitzuführen und zu benutzen.
Bis zur endgültigen Klärung des gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungsintervalls müssen leider die Objekte des Bezirksamtes Lichtenberg an den Wochenenden weiterhin geschlossen bleiben. Wir sind bemüht, eine schnelle Regelung zu finden und Sie dann unverzüglich zu informieren. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass bei der Nutzung der Sportanlage, auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen, ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachbereichs Sport gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Landmann
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Delegiertenversammlung 2020 vom 30.07.2020
Ort: Turnhalle Gutenberg-OS, Sandinostr. 10, 13055 Berlin
Zeit: 10.Sept 2020, 18.30 Uhr
Für den Corona-Nachweis bringt bitte jede/r Delegierte einen kleinen Zettel mit Name, Vorname, Adresse + einer Telefonummer gleich mit.
Bitte vergesst eure Sportschuhe nicht!
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2020/21 vom 06.07.2020
Sporthallen in Lichtenberg ab 12.Juni mit Einschränkungen geöffnet vom 11.06.2020
nun hat das BA Lichtenberg grünes Licht für den Indoor-Sport gegeben.
Der Vorstand wünscht allen viel Freude dabei und weist dringend darauf hin, die Hygiene-und Verhaltensanforderungen zu befolgen.
Mit sportlichen Grüßen
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Corona - News vom BA Lichtenberg vom 10.06.2020
Der Vorstand bittet alle weiterhin um Geduld.
Mit sportlichen Grüßen
Elke Borgmann / stellv. Vorsitzende
".....Wie Sie bereits in der Pressemitteilung vom 29.05.2020 lesen konnten, wurde der 08.06.2020 als der frühestmögliche Termin für die Wiederöffnung der Sporthallen genannt. Heute Morgen erreichte uns der Entwurf für das Rahmenhygienekonzept der SenInnDS (Senatsverwaltung für Inneres und Sport ). Derzeit wird die Zustimmung der SenGPG ( Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ) zur Umsetzung des Rahmenhygienekonzepts erwartet.
Der Fachbereich Sport hat die letzte Woche bereits Abstimmungen mit dem Facility Management getroffen, um die bezirklichen Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts, insbesondere im Rahmen der Reinigung, anzupassen. Einbezogen dazu wird auch der BSB (Bezirksportbund).
Nach Erhalt des abgestimmten Rahmenhygienekonzepts gehen wir davon aus, dass zwei weitere Werktage dafür benötigt werden, das notwendige Personal zu planen und die Reinigungsleistungen einsetzen zu lassen.
Die Gesundheit aller Sportsfreundinnen und Sportsfreunde hat für uns die oberste Priorität....." Bitte haben Sie weiterhin Geduld und Verständnis.
Sobald uns neue Erkenntnisse vorliegen, melden wir uns bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Charmaine Richter
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Schul- und Sportamt
Der Vorstand sagt DANKESCHÖN vom 10.06.2020
Vielen Dank für euer tolles Engagement und eure Solidarität in dieser komplizierten Zeit.
Im Namen des Vorstand
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Betreff: Öffnung der Sporthallen im Land Berlin vom 30.05.2020
Daher bitte ich euch, im Interesse von uns allen, die Information ( in der dann sicherlich wieder bestimmte zu beachtende Auflagen enthalten sein werden) abzuwarten.
Ich wünsche euch angenehme Pfingsttage
MfG
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Sportstätten in Lichtenberg bleiben weiterhin geschlossen! vom 06.05.2020
Lichtenberger Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus) bis zum 03.05.2020 verlängert vom 22.04.2020
die Lichtenberger Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus) sind bis zum 03.05.2020 verlängert worden.
Dies gilt auch für die Nutzung der bezirklichen Sporthallen und Sportplätze für den Vereinssport und die Nachbarschaft.
Das Bezirksamt bittet um Verständnis und appelliert erneut, diese Entscheidung zu akzeptieren und durch möglichst wenige, direkte soziale Kontakte der Verbreitung des Virus entgegenzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Bade
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Schul- und Sportamt
Amtsleiter
neue Vereinsflyer in der Geschäftsstelle vom 12.04.2020
Beendigung VB-Turnier ran ans Netz 2019/2020 vom 03.04.2020
unser Vorstand hat beschlossen, die ran ans Netz - Saison 2019/20 mit dem gegenwärtigen Stand zu beenden.
Es wird kein Finalturnier und somit auch keine Ehrungen für Sieger und Platzierte geben.
Die teilgenommenen Teams sind, bei Meldung für die Saison 2020/21, startgeldfrei für die neue Saison.
Wir bedanken uns für euer Verständnis, wünschen euch Allen und euren Familien alles Gute und viel Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand / i.A. Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Trainingsbetrieb eingestellt! vom 14.03.2020
der Vorstand ist gestern Abend den Empfehlungen des Landessportbundes Berlin gefolgt, sämtlichen Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung auch für unseren Verein einzustellen.
Die Gesundheit von uns allen steht an erster Stelle. Das zeitliche Ausmaß dieser Entscheidung knüpfen wir an die Schließung von Schulen vorerst bis zum 19. April.
Bitte informiert die Aktiven eurer Gruppen darüber.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand / i.A. Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Ran ans Netz Spieltage abgesagt! vom 14.03.2020
in Anlehnung von Maßnahmen der Sportfachverbände und in Verantwortung für die Gesundheit aller Aktiven setzten wir als Veranstalter des Turniers "ran ans Netz" die noch ausstehenden Spieltage der Saison 2029/20 auf diesem Wege ab.
Wir bitten euch, die Mitglieder eurer Teams darüber zu informieren.
Entscheidungen, ob diese Spieltage nachgeholt werden, der momentane Stand als Endstand gewertet, das Finale gespielt oder ebenfalls abgesetzt wird, trifft der Vorstand zeitnah und entsprechende weiterer Entwicklungen betreffs des Virus. Selbstverständlich informieren wir euch jeweils rechtzeitig.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Borgmann
stellv. Vorsitzende
Schwimmbäder geschlossen! vom 14.03.2020
Auch wenn kein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, haben die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) heute entschieden, aus Sorge um die allgemeine Gesundheitslage der Bevölkerung die Bäder ab Samstag, den 14. März 2020 zu schließen. Ausgenommen von dieser Entscheidung sind vorerst Trainingsstätten für den Hochleistungssport, um evtl. Wettkampfvorbereitungen von Spitzensportlerinnen und -sportlern weiterhin zu ermöglichen. Die Schließung der Bäder gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Wir informieren, sobald sich die Situation ändert und die Bäder wieder öffnen.
Gruß Elke Ortloff
Geschäftsstelle ist über den Jahreswechsel nicht besetzt vom 28.11.2019
"Grashüpfer" suchen sportbegeisterte Kinder vom 11.11.2019
Geschäftsstelle wieder in der Hansastr.! vom 31.07.2019
Aqua-Fitness Angebot für Mitglieder vom 12.06.2019
unsere Sportfreundin Elke Ortloff ( Aqua-Fitnesstrainerin B-Lizenz) bietet für die Mitglieder eurer Gruppen einen Kurs Aqua-Fitness im tiefen Wasser an.
Termine: 10.09., 17.09., 24.09., 22.10., 29.10., 05.11., 12.11., 19.11., 26.11., 10.12., (17.12. = Reservetermin)
Ort: Schwimmhalle, Zingster Straße ( Einlass nur mit Mitgliedsausweis des Vereins !)
Zeit: Dienstags 19.00 - 19.45 Uhr
Kursbeitrag: p.P. 40.- € (bei Aqua-Fitness muss der Verein Bahnmiete an die Berliner Bäderbetriebe abführen)
Anmeldung per Mail an Elke Borgmann bis zum 01.07.
( min. 15 Personen notwendig für Kursdurchführung)
Die Kursgebühr ist zum ersten Termin in bar vor Ort zu entrichten.
Aqua-Fitness-Kurs im tiefen Wasser vom 12.06.2019
Start des neuen Trainingsjahres Schwimmen vom 06.06.2019
Unser neues Trainingsjahr beginnt am Dienstag den 27. August 2019.
Bis dahin wünsche ich allen eine gute Zeit im Urlaub oder im Job und viel Spaß im Pool, See oder Meer.
Bis dann Ende August in der Schwimmhalle
Eure Elke
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2019/20 vom 03.06.2019
Finale ran ans Netz 2018/19 vom 04.03.2019
TuS-Delegiertenversammlung 2019 vom 04.03.2019
neue Beitragsordnung vom 28.01.2019
Wir möchten alle Mitglieder hiermit nochmal darauf aufmerksam machen, dass ab dem 1. Januar 2018 eine neue Beitragsordnung in Kraft getreten ist. Bitte prüft, ob sich eure Beiträge zu den Vorjahren geändert haben.
Neue Telefonnummer in der Geschäftsstelle! vom 18.10.2018
Des Weiteren hat das Büro jetzt erweiterte Sprechzeiten:
Mo,Mi 09:00 - 17:00 Uhr nur nach Vereinbarung !
Di 12:00 - 19:00 Uhr
Wir danken Euch für Euer Verständnis während der letzten Monate!
Der Vorstand
Ansetzungen Ran an's Netz 2018/19 vom 04.10.2018
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2018/19 vom 12.07.2018
Schließzeiten Schwimmhalle Zingster Str. vom 13.04.2018
Folgende Schließzeiten bitte beachten
Schließtage: 01.05.2018, 22.05.2018
Sommerferien: 25.06. bis 02.09.2018
Elke Ortloff
Änderung Finalort Ran ans Netz 2018 vom 11.04.2018
Termin: 21.04.2018
Eintreffen der Teilnehmer 10:00 Uhr
Eröffnung 10:30 Uhr
Ort: Turnhalle Sandinostraße 10
Auffrischungslehrgänge DRK 2018 vom 26.03.2018
Bisher sind dafür nicht genügend Anmeldungen bei Sportfreundin Ute Kästorf, die sich bereit erklärt hat bei der Organisation zu helfen, eingegangen.
Die Berufsgenossenschaft verlangt eine Auffrischung alle zwei Jahre. Bitte überlegt, ob ihr einen der beiden Termine wahrnehmen könnt und meldet euch dann zeitnah bei Ute Kästorf.
Mit vielen Grüßen
Elke Borgmann
Der Verein hat eine neue Geschäftsstelle! vom 22.03.2018
Neuer Bereich "FAQ" vom 22.03.2018
Geschäftsstelle nicht besetzt! vom 06.02.2018
Wegen des Umzugs gibt es derzeit kein Fax in der Geschäftsstelle!
Emails an Elke und kontakt@tus-hsh.de werden aber bearbeitet.
Post an die Adresse der Geschäftsstelle wird ebenfalls bearbeitet.
Wir entschuldigen uns hiermit für die Umstände.
Der Vorstand
Schließzeiten Schwimmhalle Zingster Str. vom 25.01.2018
Folgende Schließzeiten bitte beachten:
Winterferien 06.02.2018
Osterferien 26.03 bis 06.04.2018
Schließtage: 01.05.2018, 22.05.2018
Elke Ortloff
Noch 3 Karten für "Feuerwerk der Turnkunst" verfügbar! vom 10.01.2018
16. TuS Senior-Cup - Volleyball vom 15.12.2017
Schließzeiten Weihnachtsferien 2017 vom 15.12.2017
die Sportanlagen des Bezirks Pankow bleiben während der Weihnachtsferien geschlossen. Am letzten Schultag bleiben die Hallen auch schon geschlossen, da dann kein Personal in den Schulen mehr anwesend ist um noch einmal eine Kontrolle vor den Ferien durchzuführen.
Schließzeit der Schulsporthallen:
20.12.2017 ? 02.01.2018
Letzter Nutzungstag: 19.12.2017
Erster Nutzungstag: 03.01.2018
Freundliche Grüße
Heuer
Schul- und Sportamt Pankow
Sport 11
Tel. 90295 - 5247
Fax 90295 - 5413
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
TuS war bei der EM im Skaterhockey vertreten vom 03.12.2017
Mitstreiter für Fußball gesucht! vom 10.10.2017
unsere Gruppe sucht Mitstreiter, die montags von 18 - 20 Uhr in der Turnhalle, Werneuchener Str. , mit uns gegen den Ball treten wollen...
Unsere Altersstruktur ist von Mitte 30 bis Mitte 50, wir sind aber offen für Jeden. Meldet euch, egal, ob Mitglied des Vereins oder als potentielles Mitglied.
Interessenten melden sich bitte in der Geschäftsstelle des TUS Hohenschönhausen.
per Mail: Elke Borgmann
telefonisch: 030 92372611
Wir freuen uns auf euch!
Übungsleiter Heiko Marquardt
Ausschreibung "Ran an´s Netz" Saison 2017/18 vom 09.07.2017
Neue Trainingsgruppe der Abteilung Gesundheitssport vom 07.07.2017
Wie in den bisherigen Kursen setzen wir auch in der Trainingsgruppe weiterhin auf das bewährte Konzept, in ruhiger, harmonischer Atmosphäre einfache Elemente aus bekannten Techniken wie Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung, Isometrische Übungen, Qi Gong, geführte Meditationen u. v. a. zu erforschen. Ein ausbalancierter Wechsel zwischen Bewegung und Ruhe sorgt für Erholung.
Viele alltagstaugliche Tipps und Tricks für die schnelle Entspannung zwischendurch komplettieren das Programm.
Jedem interessierten TuS-Mitglied steht die Möglichkeit offen, bei Gelegenheit "hineinzuschnuppern". Da wir jedoch nur einen relativ kleinen Raum zur Verfügung haben, bitten wir um vorherige Rücksprache mit der Kursleiterin Elke Mey.
Für Interessierte, die nicht Mitglied des TuS sind, besteht je nach Platzkapazität die Möglichkeit, in Form eines zeitlich begrenzten Kurses teilzunehmen. Weitere Einzelheiten dazu bitte ebenfalls bei der Kursleiterin oder in der Geschäftsstelle erfragen.
viele Grüße
Elke Mey
TuS nimmt an der Endrunde zur DM im Inline-SkaterHockey teil vom 09.01.2017
Wir sahen eine Mannschaft die immer geschlossener agierte, die niemals aufgab und der einfach hier und da das Quäntchen Glück fehlte. zum Artikel ...
Familiensportfest 2016 vom 06.12.2016
Es war wie jedes Jahr eine wunderbare Veranstaltung, bei der nicht nur die Kinder, sondern auch Ihre Eltern bei Sport und Anfeuerungen ordentlich ins Schwitzen kamen. zum Artikel...
Raus aus Druck und Anspannung vom 23.11.2016
18.01.2017 - 22.03.2017, immer mittwochs, 10 Termine
Kurs 1 : 17.30 - 19.00 Uhr; Kurs 2 : 19.30 - 21.00 Uhr
Sportraum der KITA Leuchtturm, Am Berl 8-10
50,- € für einen kompletten Kurs oder 6,- € pro Termin
Ansprechpartner für Informationen und Anmeldung: Elke Mey