FAQ - oft gestellte Fragen


Wie werde ich Mitglied im Verein?

Bevor man Mitglied wird und Beiträge zahlt, hat man für sich oder sein Kind die Möglichkeit des kostenfreien Probetrainings. Unter dem Link Trainingsgruppensuche kann man eine passende Trainingsgruppe suchen und sich mit dem Übungsleiter in Verbindung setzen, um ein Probetraining zu vereinbaren.

Wenn alles passt und man nach ein paar Trainingsterminen feststellt, dass man gerne dauerhaft teilnehmen möchte, kann man unter dem Link Antragsformular einen Mitgliedsantrag stellen und bekommt diesen per Mail zugeschickt. Hat man den unterschriebenen Antrag zurückgesendet und die anfallenden Beiträge für das laufende Jahr bezahlt, bekommt man das Willkommenspaket und ist Mitglied.

Ich kann aufgrund von Krankheit, berufsbedingter Abwesenheit, Schwangerschaft etc. für längere Zeit nicht am Training teilnehmen. Gibt es eine Möglichkeit, Mitgliedsbeiträge zu sparen?

Da der Verein am Anfang jedes Jahres pro Mitglied Beiträge an den LSB zu zahlen hat, bitten wir in solchen Fällen, den Jahresbeitrag erstmal wie gewohnt pünktlich zu bezahlen.

Bis zum 31.10. jedes Jahres kann ein Antrag an den Verein gestellt werden, längere Abwesenheiten bzw. Ausfälle durch Beitragsermäßigungen in den Folgejahren auszugleichen. Bitte dem Antrag eine Kopie der Bescheinigung für den Grund des Ausfalls beilegen (Krankschreibung, Bestätigung des Arbeitgebers etc.). Gemeinsam finden wir dann eine zufriedenstellende Lösung.

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft fristgemäß korrekt?

Da der Verein am Anfang jedes Jahres pro Mitglied Beiträge an den LSB zu zahlen hat, reicht es nicht aus, einfach keinen Beitrag zu bezahlen und dem Training fern zu bleiben! Dadurch entstehen dem Verein unnötige Unkosten! In solchen Fällen muss der Vorstand Maßnahmen ergreifen, die Beiträge einzutreiben, was für alle Seiten unangenehm ist.

Laut Satzung §5 muss die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres spätestens zum 31.10. schriftlich und unterschrieben an den Vorstand erfolgen. Eine Email reicht also nicht aus! Ein entsprechender Vordruck kann im Bereich "Downloads" heruntergeladen werden.

Welchen Jahresbeitrag muss ich zahlen und wie mache ich das?

Für alle Mitglieder, die eine eindeutige Email-Adresse beim Verein hinterlegt haben, gibt es einen Login unter http://easy.tus-hsh.de. Dort kann man ab dem 1. Dezember eines Jahres die Beitragsrechnung für das nächstfolgende Jahr einsehen. Alle anderen Mitglieder können sich unter Mitgliedsbeiträge informieren, welchen Beitrag sie zahlen müssen.

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich an folgende Bankverbindung bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten:

Berliner Volksbank
IBAN: DE46 1009 0000 3970 6780 09
BIC: BEVODEBB
VWZ: Rechnungsnummer oder Name des Mitglieds, Sportgruppe, Beitragsjahr

Wie bekomme ich Auslagen für den Verein zurückerstattet?

Nutzt bitte für das Einreichen von Auslagen die Schnittstelle von easyVerein:
Nach dem Login auf http://easy.tus-hsh.de findet ihr unter dem Menüpunkt "Meine Daten" den Link "Auslage einreichen". Dort könnt ihr alle Unterlagen hochladen und uns zur Bearbeitung übergeben.

Falls es euch nicht möglich ist, über das Portal die Belege einzureichen, sendet bitte die Scans an rechnungen@tus-hsh.de

Warum gibt es keine ruhende Mitgliedschaft?

Eine flexible Möglichkeit, monatlich Beiträge zu sparen hätte folgende Konsequenzen:

  1. Mitglieder könnten aus beliebigen Gründen ihre Mitgliedschaft ruhen lassen (Krankheit, Dienstreisen, Hallensperrungen, Urlaub etc.). Der Vorstand müsste also jederzeit verwalten, wann wie lange aus welchen Grund ein Mitglied nicht trainiert. Es müsste also auch jeden Tag kontrolliert werden, ob der Grund der ruhenden Mitgliedschaft noch vorhanden ist oder nicht, die Mitglieder müssten also jederzeit Rechenschaft ablegen, ob sich die Umstände geändert haben. Die Übungsleiter müssten kontrollieren, ob die ruhende Mitgliedschaft eingehalten wird und der Vorstand müsste kontrollieren, ob die Übungsleiter ihrer Pflicht nachkommen. All das ist für ein Ehrenamt nicht zumutbar.
  2. Da die Beiträge jahresweise entrichtet werden, müsste eine Verwaltung der zurückzuzahlenden Beiträge erstellt werden. Jeden Monat müsste der Vorstand eigentlich Beiträge zurückerstatten. Da Beitragsrückzahlungen im Vereinsrecht aber ausgeschlossen sind, wäre nur eine Gutschrift für die nächste Beitragszahlung möglich. Diese für jedes Mitglied individuell zu verwalten, übersteigt ebenfalls den zumutbaren Aufwand für ein Ehrenamt im Verein.
  3. Durch ruhende Mitgliedschaft würde sich der Verwaltungsaufwand deutlich erhöhen und die Kosten, die der Verein durch das Mitglied hat (Verbandsbeiträge, Versicherungen, Übungsleiterentschädigungen etc.) würden nicht sinken. Letztendlich müsste man den Beitrag für jedes Mitglied deutlich erhöhen. Eine angestrebte Kostensenkung für die Mitglieder durch ruhende Mitgliedschaften wäre damit also genau ins Gegenteil verkehrt worden.
  4. Die rechtliche Lage stellt übrigens eindeutig klar, dass Beiträge in Vereinen nicht an zu erbringende Leistungen geknüpft sind. Der vorübergehende Wegfall oder eine Änderung der Trainingsmodalitäten berechtigt in keinem Fall zu einer Beitragsminderung oder gar -rückerstattung!