Beitragsordnung des Vereins gültig ab 01.01.2018
Beschluss der Delegiertenversammlung vom 20.03.2017
- Aufnahmegebühr
- einmalig:
- 30,- €
- Mitglieder
nach Vollendung des 18. Lebensjahres - jährlich:
- 120,- €
- Schüler und Studenten ab 18 Jahre
(mit Schul- bzw. Studienbescheinigung) - jährlich:
- 100,- €
- Geistig behinderte Mitglieder
(mit Betreuung bestellt durch ein Amtsgericht) - jährlich:
- 70,- €
- Kinder und Jugendliche
(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) - jährlich:
- 70,- €
- Mitglieder im Wettkampfbetrieb
- zusätzlich pro Saison:
- 30,- €
- Fördermitglieder
- jährlich:
- (ab) 200,- €
- Ehrenmitglieder
- beitragsfrei
- Außerordentliche Beiträge
- Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung über außerordentliche Beiträge/Umlagen. Die Höhe darf maximal einem Jahresbeitrag entsprechen.